Das Gespräch

Millionen für Neonazis – wie lange noch?

Lange haben sie gezögert, aber nach den Ereignissen in Oslo, wo ein Rechtsradikaler 92 Menschen tötete, wollen die Innenminister der Länder nun doch über ein NPD-Verbot beraten. Schon vor diesen grausamen Ereignissen hatte sich der CDU-Innenminister von Sachsen-Anhalt Holger Stahlknecht für ein Verbot stark gemacht. „Wir finanzieren über das Parteiengesetz mit unseren Steuergeldern eine Partei, die offensichtlich verfassungsfeindlich ist“, sagte er im stadtgottes-Interview.

Harald Krieg

stadtgottes:Vor acht Jahren ist ein Antrag von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die NPD verbieten zu lassen, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie unternehmen jetzt einen neuen Vorstoß. Sie sind Jurist, haben als Staatsanwalt gearbeitet. Warum glauben Sie, jetzt Erfolg zu haben?
Holger Stahlknecht:
Ob wir Erfolg haben, kann ich Ihnen nicht sagen. Wir wollen ergebnisoffen prüfen. Wir werden bei den anderen Bundesländern um Unterstützung werben, um die juristischen Voraussetzungen für ein Verbot erfüllen zu können.

Aber nur wenige Ihrer Ministerkollegen unterstützen Ihr Vorhaben, etwa der bayerische Innenminister Joachim Herrmann; die Mehrheit, auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag Wolfgang Bosbach oder Innenminister Peter Friedrich ist skeptisch bis ablehnend. Sind Sie enttäuscht?
Nein, dazu bin ich lange genug in der Politik, um zu wissen, dass man für gute Ideen lange ringen muss. Ich glaube, die Ablehnung hat zwei Gründe. Der eine Grund ist die Erfahrung aus dem von Ihnen zitierten Verfassungsgerichtsbeschluss. Das war ein Sieg für die NPD und wertet sie auf. Dieses Risiko will man vermeiden.
Der andere Punkt ist, dass diese Partei eine Struktur hat, die sich durch V-Leute und andere Dienste beobachten lässt. Verbietet man sie, atomisiert sich die Anzahl der Mitglieder, die dann in Einzelzellen aktiv werden, die wir nicht mehr begleiten können.

Genau daran aber ist ja der Antrag seinerzeit gescheitert, weil in die Führungsgremien der NPD V-Leute eingeschleust worden sind. Der Vorbehalt der Verfassungsrichter war damals, dass es nicht auszuschließen sei, dass diese verdeckten Ermittler die Partei zu Straftaten verleitet haben könnten.
Diese Entscheidung war damals bei den Verfassungsrichtern nicht einstimmig. Heute haben wir eine völlig andere Senatsbesetzung. Juristerei ist keine Naturwissenschaft. Es wiederholt sich nicht gottgegeben immer wieder das Gleiche. Dennoch bleibt ja die Frage, ob uns ein juristischer Erfolg so viel wert ist, dass wir die Szene nicht mehr beobachten können, um etwa Anschläge zu verhindern.

Heute sind die V-Leute immer noch im Einsatz. Hätte man nach dem Gerichtsurteil die Partei verbieten lassen wollen, wären sie wohl abgezogen worden. Da drängt sich die Frage auf, ob die Bundesregierung kein großes Interesse an einem Verbot hat.

Wie gesagt, es gibt die Argumentation, die NPD erlaubt zu lassen, um sie beobachten zu können. Unser Argument ist: Wir finanzieren über das Parteiengesetz mit unseren Steuergeldern eine Partei, die offensichtlich verfassungsfeindlich ist ...

Im Jahr 2009 waren das fast 1,2 Millionen Euro.
Da muss man sich schon die Frage stellen, ob eine Demokratie bereit ist, auch verfassungsfeindliche Parteien zu finanzieren.

Um beim Geld zu bleiben: Wie erklären Sie es den Steuerzahlern, dass 3000 Polizisten aufgeboten werden müssen, um es 200 Neonazis zu ermöglichen, in einer Demonstration ihre Parolen unters Volk zu bringen?
Es kommt hinzu, dass die NPD ja auch eine Magnetfunktion hat: Sie zieht Linksautonome an. Dadurch organisiert sie für die Anwohner ein riesiges Gefährdungsfeld, das mit erheblichem Polizeibedarf gedeckt werden muss. Aber mir ist ein anderer Aspekt sehr wichtig: Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben in Artikel 8 festgeschrieben, dass wir friedlich und ohne Waffen demonstrieren können. Das hat auch eine Zeit lang stattgefunden, ohne dass ein nennenswerter Polizeieinsatz notwendig war. Inzwischen aber dulden und ertragen wir es als einen völlig normalen gesellschaftlichen Prozess, dass voll ausgerüstete Polizisten fast jedes Wochenende im Einsatz sind, um bei Demons -
trationen Ausschreitungen zu verhindern. Aber wir haben auch ein personelles Problem. Ich dulde und ertrage, dass wir 50-Jährige in solche Situationen verwickeln müssen, weil wir nicht genug Personal haben. Wir haben hier drei Hundertschaften, die ja nicht nur in Sachsen-Anhalt tätig werden, sondern auch von anderen Bundesländern angefordert werden. Die kommen aus den Stiefeln gar nicht mehr raus. Und dann kommt der Staat und sagt, das ist eben so. Das will ich nicht akzeptieren. Wir können es nicht zulassen, dass wir vom Grundgesetz geschützte Werte immer weiter aushebeln lassen und damit einen Ausnahmezustand als ein völlig normales gesellschaftliches Phänomen darstellen.

Wollen Sie das Grundgesetz ändern?
Nein, ich würde niemals Freiheitsrechte opfern wollen. Aber wir brauchen eine breit angelegte Debatte mit allen gesellschaftlichen Gruppen, auch mit den Kirchen, was wir uns an Widerstand zumuten wollen. Das geht über die NPD-Sache weit hinaus. Wenn Gegner von Gen-Anbau ganze Felder zerstören, was strafbar ist, gewisse Kreise das aber als legitime Aktion von Wutbürgern feiern, dann besteht Diskussionsbedarf.

Der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude hat die Parole ausgegeben: Keinen Fußbreit den Neonazis! Wer sich ihnen allerdings in den Weg stellt, macht sich strafbar, weil er an einer nicht genehmigten Demonstration teilgenommen hat. In München sind deshalb Demonstranten zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Und das zu Recht. Das ist ja das Nächste, was Sie niemandem erklären können: Solange diese Partei nicht verboten ist, hat sie den gleichen Rechtsschutz wie Sie und ich nach Versammlungsfreiheit und freier Meinungsäußerung.

Also macht Ude sich strafbar, weil er zu einer Straftat auffordert?
So weit würde ich natürlich nicht gehen. Aber es zeigt die Ohnmacht derer, die sich gegen eine offensichtlich verfassungsfeindliche Partei wehren, es aber akzeptieren müssen, dass eine solche Partei die gleichen Rechte wie alle anderen auch hat. Das würde man mit einem NPD-Verbotsverfahren bereinigen.

Eine Partei zu verbieten ist das eine. Ihr den Zulauf auszutrocknen das andere.
Das reicht nicht! Auch mit einem NPD-Verbot können Sie rechtsextremistisches Gedankengut nicht austrocknen. Es gibt wesentlich mehr Menschen, die rechtsextrem denken, als in der NPD organisiert sind. Und das ist der nächste Punkt: Wir müssen nicht nur ein NPD-Verbotsverfahren prüfen. Politiker aller Parteien müssen sich mit denen beschäftigen, die irgendwann mal wählen werden. Wir Politiker müssten die Chance haben, in die Schulen zu gehen und unsere Verfassung zu erklären. Das ist die beste Verfassung, die wir je hatten: An erster Stelle stehen die Freiheitsrechte der Bürger, und dann kommt erst der Staat. Wer das verinnerlicht hat, ist resistent gegen Extremismus. Und das Zweite: Wir dürfen NPD-Wähler nicht stigmatisieren, sondern müssen uns fragen: Warum wählen sie diese Partei?

Warum glauben Sie, ist die NPD gerade in den neuen Bundesländern relativ stark?
Demokratie muss wachsen. Wir haben in diesem Teil Deutschlands von 1933 bis 1989 Systeme der Unfreiheit gehabt. Manche Menschen, die so aufgewachsen sind, geben ihr Wissen an die nächste Generation weiter. Aber das ist ja nicht nur ein Problem in den neuen Bundesländern. Die Aufarbeitung des Dritten Reichs fing im Westen erst mit der 68er-Bewegung an. Dort war es also auch nicht besser.



 
 
 
 

September 2011

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Ehemaliger Staatsanwalt

Holger Stahlknecht, 46, CDU-Politiker, ist seit 2002 Mitglied des Landtags und seit 19. April 2011 Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt. Der Jurist hat in Magdeburg als Staatsanwalt unter anderem in einem Dezernat für Wirtschaftsstrafsachen gearbeitet. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.