Bei der katholischen Trauung wird der katholische Partner nach seiner Bereitschaft befragt, nach Kräften seinen Glauben zu leben und alles zu tun, damit seine Kinder katholisch getauft und erzogen werden. Dies bezieht sich jedoch grundsätzlich auf die Kinder, die nach der Eheschließung geboren werden. Da die bereits lebenden Kinder evangelisch getauft wurden, haben die Eltern für sie die Verpflichtung übernommen, sie im christlichen und lebensbejahenden Glauben zu erziehen. Die evangelische Formel der Befragung lässt Offenheit auch für andere Konfessionen.
Aber es geht um mehr als nur die Frage der Konfession. Im Apostolischen Schreiben „Familiaris Consortio“ empfiehlt Papst Johannes Paul II.: „... um die ökumenische Bedeutung einer ... konfessionsverschiedenen Ehe hervorzuheben, ... soll, auch wenn es nicht immer einfach ist, ein herzliches Zusammenwirken zwischen den katholischen und nichtkatholischen Geistlichen angestrebt werden, und zwar schon bei der Vorbereitung auf Ehe und Trauung“ (Art. 78).
Im Traugespräch soll der Seelsorger mit den Partnern überlegen, wie das religiöse Ehe- und Familienleben gestaltet werden kann. Dabei ist das Gemeinsame wie das Trennende zur Sprache zu bringen. Es ist auf Schwierigkeiten und die mögliche Gefahr einer Verarmung hinzuweisen, wenn das Unterscheidende, das bis dahin für einen Partner Teil seiner Glaubensidentität war, im Blick auf das Zusammenleben ganz zurückgestellt oder verdrängt würde.
Die Erziehung der Kinder ist immer Sache beider Elternteile und verlangt eine gemeinsame Entscheidung. Den Brautleuten soll deutlich werden, wie wichtig es ist, diese Frage vor der Eheschließung zu entscheiden. Ungeklärt kann sie später zu einer Belastung werden. Bleiben beide Partner in ihrer Kirche verwurzelt und öffnen sich für den anderen, suchen und leben sie das Gemeinsame des christlichen Glaubens im Respekt vor der religiösen Überzeugung des anderen, dann kann die Konfessionsverschiedenheit auch eine Bereicherung für die Ehe werden.
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